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Art. 8 Gesamtarbeitsverträge 33
Die Skyguide ist dafür besorgt, dass der Flugsicherungsbetrieb nicht durch Streik, Aussperrung, Boykott oder andere Kampfmassnahmen beeinträchtigt wird.34 Sie schliesst mit ihrem Personal nach Möglichkeit Gesamtarbeitsverträge ab. 33 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Mai 1999, in Kraft seit 1. Juni 1999 (AS 1999 1722). 34 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 24. Jan. 2001, in Kraft seit 1. Jan. 2001 (AS 2001 514). |