Bundesgesetz
über die Verantwortlichkeit des Bundes
sowie seiner Behördemitglieder und Beamten
(Verantwortlichkeitsgesetz, VG)1

1 Abk. eingefügt durch Anhang Ziff. II 1 des Strafbehördenorganisationsgesetzes vom 19. März 2010, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 3267; BBl 20088125).


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 7

Hat der Bund Er­satz ge­leis­tet, so steht ihm der Rück­griff auf den Be­am­ten zu, der den Scha­den vor­sätz­lich oder grob­fahr­läs­sig ver­schul­det hat, und zwar auch nach Auf­lö­sung des Dienst­ver­hält­nis­ses.

BGE

112 IA 75 () from 21. März 1986
Regeste: Befreiung einer ausserkantonalen kirchlichen Institution von der Erbschaftssteuer auf Grund einer Gegenrechtserklärung. Unter welchen Umständen kann sich ein Kanton darauf berufen, die für ihn handelnde Behörde sei zum Abschluss eines Konkordates bzw. zur Abgabe einer Gegenrechtserklärung nicht zuständig gewesen? Beurteilung dieser Frage nach Völkergewohnheitsrecht.

122 V 185 () from 15. Mai 1996
Regeste: Art. 52 AHVG. Die Schadenersatzpflicht des Arbeitgebers kann in sinngemässer Anwendung von Art. 4 VG bzw. Art. 44 Abs. 1 OR herabgesetzt werden, wenn und soweit eine grobe Pflichtverletzung der Verwaltung für die Entstehung oder Verschlimmerung des Schadens adäquat kausal gewesen ist (Änderung der Rechtsprechung).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden