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Verordnung über den Truppeneinsatz für den Grenzpolizeidienst (VGD)
vom 3. September 1997 (Stand am 1. Oktober 1997)
Art. 1Gegenstand
Diese Verordnung regelt den Einsatz der Truppe für den Grenzpolizeidienst zur Unterstützung des Grenzwachtkorps und der Polizei im Assistenzdienst.