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Bundesgesetz über das Bundesverwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtsgesetz, VGG)
vom 17. Juni 2005 (Stand am 1. September 2023)
Art. 26Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen
1 Die Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen wirken bei der Instruktion der Fälle und bei der Entscheidfindung mit. Sie haben beratende Stimme.
2 Sie erarbeiten unter der Verantwortung eines Richters oder einer Richterin Referate und redigieren die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts.
3 Sie erfüllen weitere Aufgaben, die ihnen das Reglement überträgt.