Bundesgesetz
über das Bundesverwaltungsgericht
(Verwaltungsgerichtsgesetz, VGG)

vom 17. Juni 2005 (Stand am 1. September 2023)


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Art. 50 Koordination mit dem Zollgesetz vom
18. März 2005
(neues Zollgesetz) 66

67

66 SR 631.0. Die hier­nach auf­ge­führ­te Änd. ist ein­ge­fügt im ge­nann­ten BG.

67 Die Än­de­run­gen kön­nen un­ter AS 2006 2197kon­sul­tiert wer­den.

BGE

115 IA 12 () from 11. Januar 1989
Regeste: Art. 4 BV, Willkür. Wendet eine kantonale Behörde in Ermangelung einer ausdrücklichen kantonalen Regelung die Praxis des Bundesgerichts zum Fristbeginn bei eingeschriebenen Briefpostsendungen als kantonales Recht an, so ist das Ergebnis im staatsrechtlichen Beschwerdeverfahren nur auf Willkür hin zu prüfen (E. 3a). Art. 4 BV, Recht auf Vertrauensschutz - Rechtsmittelfrist. Stellt eine Behörde ihren Entscheid, der eine vorbehaltlose Rechtsmittelbelehrung enthält, noch innerhalb der ordentlichen Rechtsmittelfrist, welche durch einen ersten erfolglosen Zustellungsversuch ausgelöst worden ist, zu, so kann sich aufgrund des verfassungsmässigen Rechts auf Vertrauensschutz die Rechtsmittelfrist verlängern, sofern alle notwendigen Bedingungen dazu erfüllt sind (E. 4).

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