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Art. 11 Dokumentationspflichten
Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) legt fest, welche Dokumente die Gesuchstellerin zum Nachweis der wirtschaftlichen Überlebensfähigkeit, des guten Rufs, der unabhängigen Geschäftsführung und der einwandfreien Geschäftstätigkeit einreichen muss. |