Verordnung
über Geldspiele
(Geldspielverordnung, VGS)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 69 Erläuterungsbericht im Rahmen der Revision

1 Die Re­vi­si­ons­stel­le führt im Auf­trag der ESBK auf­sichts­recht­li­che Prü­fungs­ar­bei­ten bei den Spiel­ban­ken durch und über­mit­telt ihr jähr­lich einen er­läu­tern­den Be­richt.

2 Die ESBK kann Min­dest­an­for­de­run­gen an den In­halt des Be­richts fest­le­gen.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden