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Art. 5 Internationale Beziehungen
1 Das BAKOM vertritt die Interessen der Schweiz in den internationalen Foren und Organisationen, die sich mit Domain-Namen oder anderen Adressierungsressourcen im Internet befassen. 2 Es kann Beauftragte (Art. 32 Abs. 1) oder andere Personen, die ganz oder teilweise mit Aufgaben im Zusammenhang mit einer vom Bund oder von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften verwalteten Domain der ersten Ebene betraut sind, zur Teilnahme an der Arbeit der internationalen Foren und Organisationen einladen, wo sie die Interessen der Schweiz wahren. Es kann ihnen Weisungen erteilen. |
