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Art. 1 Zweck
1 Diese Verordnung bezweckt, der Bevölkerung, der Wirtschaft und den öffentlich-rechtlichen Körperschaften der Schweiz ein ausreichendes, preiswertes, qualitativ hochstehendes und bedarfsgerechtes Angebot an Internet-Domain-Namen zu garantieren. 2 Sie hat insbesondere:
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