Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Art. 37 Sonn- und Feiertage
Im Betriebsreglement können Platz-, Schlepp-, Kontroll- und Rundflüge sowie Flüge zum Absetzen von Fallschirmspringern an Sonn- und Feiertagen eingeschränkt werden. |