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Art. 18 Gesuch 30
Wer eine Betriebsbewilligung oder deren Änderung erlangen will, muss beim BAZL ein Gesuch in der von diesem verlangten Anzahl einreichen. Das Gesuch muss enthalten:
30 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 17. Okt. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 3849). |