Verordnung
über die Infrastruktur der Luftfahrt
(VIL)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 27b Aussteckung

Von der Aus­ste­ckung von Bau­vor­ha­ben auf dem Flug­platz ist ab­zu­se­hen, wenn durch die Pro­fi­le der Be­trieb be­ein­träch­tigt wer­den könn­te.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden