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Art. 18 Rechte und Pflichten des BBL im Rahmen der Zusammenarbeit
1 Das BBL berücksichtigt die bundesinternen Weisungen und die finanziellen Möglichkeiten und achtet auf die wirtschaftliche Unterbringung der BO. 2 Es informiert die BO regelmässig über:
3 Es stellt den BO die für ihre Bedürfnisse notwendigen Planungs- und Steuerungsinstrumente online zur Verfügung, insbesondere:
4 Es führt regelmässig Kundenbefragungen durch. |
