Verordnung
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Art. 28 Aufbewahrungsdauer
1 Die Aufbewahrungsdauer für Quellendokumente in IASA-GEX NDB beträgt höchstens 15 Jahre. 2 Die Aufbewahrungsdauer für Quellendokumente in IASA-GEX NDB mit Daten über Einreiseverbote beträgt bis 10 Jahre nach Ablauf des Einreiseverbots, insgesamt höchstens 35 Jahre. |