Art. 8 Kriterien für die Bewertung von Ortsbildern
1 Bei der Bewertung der Ortsbilder werden einerseits die Qualitäten des Ortsbilds geprüft, andererseits wird das Ortsbild systematisch mit allen Ortsbildern derselben Siedlungskategorie verglichen. 2 Die Ortsbilder werden unabhängig von ihrer Siedlungskategorie gleichbehandelt. 3 Ob ein Ortsbild ins ISOS aufgenommen wird, wird nach den folgenden Hauptkriterien beurteilt: - a.
- Lagequalitäten: Beurteilt wird der Situationswert des Ortsbilds, namentlich ob:
- 1.
- die Grün- und Freiräume um die Bebauung eine ausgeprägte Nah- und Fernwirkung sowie Ein- und Ausblicke garantieren,
- 2.
- die Bebauung optisch und nutzungsmässig einen starken Bezug zur umgebenden Kulturlandschaft aufweist,
- 3.
- wichtige Ortsbildteile in topografisch dominanter Situation liegen, und
- 4.
- das Ortsbild an einer bekannten alten Verkehrsverbindung liegt;
- b.
- räumliche Qualitäten:Beurteilt werden der räumliche Wert der einzelnen Ortsbildteile sowie die Intensität des räumlichen Bezugs zwischen den Ortsbildteilen, namentlich ob:
- 1.
- die Bauten die Strassen, Plätze und Grünräume klar fassen,
- 2.
- landschaftsarchitektonisch gestaltete Freiräume eine deutliche Raumwirkung entfalten,
- 3.
- die Bebauung in ihrer Gesamtform einheitlich ist und im Detail variiert,
- 4.
- zwischen den bebauten Ortsbildteilen eindeutige Abgrenzungen und offensichtliche Hierarchien bestehen, und
- 5.
- zwischen Bebauung und Kulturland intensive Wechselbeziehungen vorhanden sind;
- c.
- architekturhistorische Qualitäten:Beurteilt werden der architekturhistorische Wert der einzelnen Ortsbildteile sowie die Ablesbarkeit der Entwicklungsphasen der Siedlung, namentlich ob:
- 1.
- die Bebauung und landschaftsarchitektonisch gestaltete Freiräume regionalspezifisch sind und eine bestimmte Epoche deutlich illustrieren,
- 2.
- eine siedlungstypologisch beispielhafte Entwicklung sichtbar ist,
- 3.
- architekturhistorisch einprägsame Übergänge zwischen den einzelnen Ortsbildteilen vorhanden sind, und
- 4.
- eine Vielzahl an baukünstlerisch, historisch oder typologisch wichtigen Einzelbauten vorkommt.
4 Die folgenden Nebenkriterien können die Bewertung eines Ortsbilds beeinflussen: - a.
- archäologischer Wert: namentlich Orte mit bedeutenden vorgeschichtlichen oder geschichtlichen Funden, die zu wichtigen Erkenntnissen der Siedlungsforschung beigetragen haben;
- b.
- geschichtlicher Wert: namentlich Orte, die als Wirkungsort für die Schweiz wichtiger Personen von Bedeutung sind, die dank Werken der Literatur oder der bildenden Kunst in die Geschichte eingegangen sind oder an denen wichtige Schlachten stattgefunden haben;
- c.
- volkskundlicher Wert: namentlich Orte, in denen überregional bedeutende traditionelle oder einmalige Ereignisse wie Feste, spezielle Märkte oder Prozessionen stattfanden oder stattfinden, oder sagenumwobene Stätten.
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