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Art. 4 Persönliche Voraussetzungen
1 Die Gesuchstellerin muss einen guten Ruf geniessen und Gewähr für eine einwandfreie Geschäftstätigkeit bieten. 2 Sie darf in den letzten fünf Jahren nicht wegen Straftaten verurteilt worden sein, die einen Bezug zur bewilligungspflichtigen Tätigkeit erkennen lassen. 3 Gegen die Gesuchstellerin dürfen keine Verlustscheine vorliegen. |