Verordnung
über die Koordination des Verkehrswesens
im Hinblick auf Ereignisfälle
(VKOVE)

vom 18. Mai 2016 (Stand am 1. Juli 2016)


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Art. 8 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Ver­ord­nung vom 1. Sep­tem­ber 20043 über die Ko­or­di­na­ti­on des Ver­kehrs­we­sens im Er­eig­nis­fall wird auf­ge­ho­ben.

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