Verordnung des EDI
über Lebensmittel für Personen
mit besonderem Ernährungsbedarf
(VLBE)


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Art. 1 Gegenstand

Die­se Ver­ord­nung um­schreibt die Le­bens­mit­tel für Per­so­nen mit be­son­de­rem Er­näh­rungs­be­darf und re­gelt die An­for­de­run­gen an die Zu­sam­men­set­zung, die Kenn­zeich­nung, die Auf­ma­chung und die Wer­bung die­ser Le­bens­mit­tel.

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