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Art. 18 Begriff
1 Getreidebeikost und andere Beikost für Säuglinge und Kleinkinder sind Lebensmittel, die den besonderen Ernährungsbedürfnissen von gesunden Säuglingen und Kleinkindern zwischen vier Monaten und drei Jahren entsprechen. 2 Sie sind zum Verzehr bestimmt:
3 Nicht als Beikost gelten Milchgetränke, die für Kleinkinder bestimmt ist. |
