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Art. 2 Kategorien von Lebensmitteln für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf
Lebensmittel für Personen mit besonderem Ernährungsbedarf werden in folgende Kategorien eingeteilt:
2 Fassung gemäss Ziff. I der V des EDI vom 9. Juni 2023, in Kraft seit 1. Juli 2023 (AS 2023 290). |