Verordnung des EDI
über Lebensmittel für Personen
mit besonderem Ernährungsbedarf
(VLBE)


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Art. 26 Rückstände von Pflanzenschutzmitteln und Höchstwerte in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen und Kleinkindern entwickelt wurden

Die Be­stim­mun­gen nach Ar­ti­kel 22 Ab­sät­ze 1–4 gel­ten auch für die Le­bens­mit­tel für be­son­de­re me­di­zi­ni­sche Zwe­cke, die für die Er­näh­rungs­an­for­de­run­gen von Säug­lin­gen und Klein­kin­dern ent­wi­ckelt wur­den.

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