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Verordnung des EDI
über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft,
Pilze und Speisesalz
(VLpH)

vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Juli 2020)

Art. 121 Andere Produkte aus Pflanzenproteinen

An­de­re Pro­duk­te aus Pflan­zen­pro­te­i­nen sind Er­zeug­nis­se, die aus Ge­trei­de­pro­te­i­nen oder Pro­te­i­nen aus Hül­sen­früch­ten und aus wei­te­ren rein pflanz­li­chen Zuta­ten her­ge­stellt wer­den und die nicht Pro­duk­te nach Ar­ti­kel 120sind.