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Verordnung des EDI über Lebensmittel pflanzlicher Herkunft, Pilze und Speisesalz (VLpH)
vom 16. Dezember 2016 (Stand am 1. Juli 2020)
Art. 13Definition
1 Streichfette sind durch Emulgieren gewonnene wasserhaltige Mischungen von pflanzlichen oder tierischen Speisefetten oder Speiseölen. Die Emulsionen sind überwiegend vom Typ Wasser in Öl.
2 Sie können weitere Zutaten enthalten wie Milch, Milchfett oder Milchprodukte, Eiprodukte, Proteine, Stärke, Speisesalz oder Zuckerarten. Die Milchprodukte können mit Milchsäurebakterien angesäuert sein.
3 Erzeugnisse mit einem Milchfettgehalt im Enderzeugnis von höchstens 3 Prozent des Fettgehalts können als «Margarine» bezeichnet werden. Erzeugnisse deren Milchfettgehalt im Enderzeugnis zwischen 10–80 Prozent des Fettgehalts beträgt, werden als «Mischfett» bezeichnet.