Verordnung des EDI
|
Art. 39 Begriff
1 Milchprodukte sind Erzeugnisse, die bei der Verarbeitung von Milch oder der weiteren Verarbeitung von Milchprodukten entstehen und prozess- und produktspezifische Zutaten und Zusatzstoffe enthalten können. 2 Die produktspezifischen Bestimmungen bleiben vorbehalten. |