Verordnung des EDI
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Art. 40 Anforderungen an Milchprodukte mit milchfremden Zutaten
Milchprodukte dürfen höchstens 300 g milchfremde Zutaten pro Kilogramm enthalten. Die milchfremden Zutaten dürfen die Milchbestandteile weder ganz noch teilweise funktionell ersetzen. |