Verordnung des EDI
|
Art. 65 Begriff
1 Molkenkäse ist ein Erzeugnis, das gewonnen wird:
2 Ungereifter Molkenkäse ist unmittelbar nach der Herstellung, gereifter Molkenkäse und gereifter Magermolkenkäse sind erst nach einer bestimmten Reifezeit genussfertig. |