Verordnung des EDI
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Art. 66 Anforderungen
1 Durch Koagulation hergestellter Molkenkäse muss folgende Zusammensetzungsmerkmale aufweisen:
2 Als Verarbeitungshilfsstoffe für durch Koagulation hergestellte Molkenkäse, sind zulässig:
3 Zur Geschmacksgebung sind zulässig:
4 Der Entzug von Flüssigkeit vor der Säurefällung ist gestattet. 5 Durch Aufkonzentrieren gewonnenem Molkenkäse kann Zucker zugegeben werden. |