Verordnung des EDI
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Art. 73 Anforderungen an Butter, Milchstreichfette, Butterzubereitungen und andere Butterprodukte
1 Für den Milchfettgehalt gelten die folgenden Anforderungen:
2 Für Butter und Butterfett gelten die Anforderungen nach Anhang 5. 3 Gesalzene Butter darf höchstens 20 g Speisesalz pro Kilogramm enthalten. |