Verordnung des EDI
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Art. 74 Anforderungen an Süssrahmbutter und gesäuerte Butter
1 Zur Herstellung von Süssrahmbutter darf ausschliesslich Rahm verwendet werden. 2 Zur Herstellung von gesäuerter Butter dürfen verwendet werden:
3 Für Süssrahmbutter und gesäuerte Butter gelten zusätzlich die Anforderungen nach Artikel 73. |