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Art. 100 Anforderungsprofile von Armee und Zivilschutz
(Art. 120 Abs. 1 MG) 1 Das Kdo Ausb erstellt in Zusammenarbeit mit den zuständigen Fachstellen die Anforderungsprofile der einzelnen Rekrutierungsfunktionen der Armee. 2 Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz erstellt in Zusammenarbeit mit dem Kdo Ausb die Anforderungsprofile der einzelnen Rekrutierungsfunktionen des Zivilschutzes. |
