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Verordnung
über die Militärdienstpflicht
(VMDP)

Art. 114 Pflicht der Betriebssoldaten und -soldatinnen zu Wiederholungskursen

Be­triebs­sol­da­ten und -sol­da­tin­nen, die vor dem 1. Ja­nu­ar 2018 in ei­nem Be­triebs-de­ta­che­ment ein­ge­teilt wa­ren und ab dem 1. Ja­nu­ar 2018 neu in ei­nem Ein­sat­zun­ter­stüt­zungs­de­ta­che­ment oder in ei­nem Be­triebs­de­ta­che­ment ein­ge­teilt sind, leis­ten bis zum 31. De­zem­ber 2022 jähr­lich Wie­der­ho­lungs­kur­se von min­des­tens zwei Wo­chen bis zur Er­fül­lung der Aus­bil­dungs­dienst­pflicht.