Verordnung
über die Miete und Pacht von Wohn-
und Geschäftsräumen
(VMWG)

vom 9. Mai 1990 (Stand am 1. Juni 2020)


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Art. 2 Ausnahmen

(Art. 253, Abs. 2, 253b Abs. 2 und 3 OR)

1 Für lu­xu­ri­öse Woh­nun­gen und Ein­fa­mi­li­en­häu­ser mit sechs oder mehr Wohn­räu­men (oh­ne An­rech­nung der Kü­che) gilt der 2. Ab­schnitt des Ach­ten Ti­tels des OR (Art. 269–270e) nicht.

2 Für Woh­nun­gen, de­ren Be­reit­stel­lung von der öf­fent­li­chen Hand ge­för­dert wur­de und de­ren Miet­zin­se durch ei­ne Be­hör­de kon­trol­liert wer­den, gel­ten nur die Ar­ti­kel 253–268b, 269, 269d Ab­satz 3, 270e und 271–273c OR so­wie die Ar­ti­kel 3–10 und 20–23 die­ser Ver­ord­nung.2

2 Fas­sung ge­mä­ss Ziff. II 4 der V vom 18. Ju­ni 2010 über die An­pas­sung von Ver­ord­nun­gen an die Schwei­ze­ri­sche Zi­vil­pro­zess­ord­nung, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 3053).

BGE

124 III 463 () from 2. Juli 1998
Regeste: Art. 44 OG, 46 OG, 253b OR; sachliche Zuständigkeit; Mietvertrag; kontrollierte Mietzinse; Erhöhung der Nebenkosten. Begriff der Zivilrechtsstreitigkeit (Rekapitulation der Rechtsprechung; E. 3). Die Nichtanwendbarkeit der Bestimmungen über die Anfechtung missbräuchlicher Mietzinse bei Wohnräumen, deren Bereitstellung von der öffentlichen Hand gefördert wurde und deren Mietzinse durch eine Behörde kontrolliert werden (Art. 253b Abs. 3 OR), erstreckt sich auch auf die Nebenkosten (E. 4).

135 III 591 (4A_134/2009) from 10. Juni 2009
Regeste: Art. 253b, 257a Abs. 2 OR, Art. 38 WEG, Art. 25 VWEG; Mietvertrag; kontrollierte Mietzinse; Nebenkostenabrede. Art. 257a Abs. 2 OR findet auf Wohnräume Anwendung, deren Bereitstellung von der öffentlichen Hand gefördert wurde und deren Mietzinse durch eine Behörde kontrolliert werden (vgl. Art. 253b Abs. 3 OR; E. 4.2). Die vom Mieter zu tragenden Nebenkosten müssen im Mietvertrag klar und bestimmt umschrieben sein. Nebenkosten, die in separaten AGB aufgelistet sind, können dem Mieter nur insoweit in Rechnung gestellt werden, als sie Nebenkosten konkretisieren, die bereits im Mietvertrag selbst umschrieben sind. Anfordernisse an eine Abrede, die auf den Nebenkostenkatalog gemäss den Art. 38 WEG und Art. 25 VWEG verweist (E. 4.3).

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