Verordnung
über die Miete und Pacht von Wohn-
und Geschäftsräumen
(VMWG)

vom 9. Mai 1990 (Stand am 1. Juni 2020)


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Art. 25 Aufhebung bisherigen Rechts

Die Ver­ord­nung vom 10. Ju­li 197229 über Mass­nah­men ge­gen Miss­bräu­che im Miet­we­sen wird auf­ge­ho­ben.

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