Verordnung
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Art. 6b Bezug von Elektrizität im Rahmen eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch 5
Der Vermieter kann im Rahmen eines Zusammenschlusses gemäss Artikel 17 EnG die Kosten nach Artikel 16 EnV als Nebenkosten in Rechnung stellen. 5Eingefügt durch Anhang 7 Ziff. II 1 der Energieverordnung vom 1. Nov. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 6889). |