Verordnung
über die Miete und Pacht von Wohn-
und Geschäftsräumen
(VMWG)


Open article in different language:  FR
Art. 27 Inkrafttreten

Die­se Ver­ord­nung tritt am 1. Ju­li 1990 in Kraft.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden