Drucken
Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.

Verordnung des EDI
über Nahrungsergänzungsmittel
(VNem)

Art. 6 Nachführung der Anhänge

1 Das BLV passt die An­hän­ge dem Stand von Wis­sen­schaft und Tech­nik so­wie dem Recht der wich­tigs­ten Han­del­s­part­ner der Schweiz an.

2 Es kann Über­gangs­be­stim­mun­gen fest­le­gen.