Verordnung
|
Art. 41 Nutzung einer Sprechfunkanlage auf einem Rheinschiff
Wer eine Sprechfunkanlage auf einem Rheinschiff nutzen will, muss eines der folgenden Fähigkeitszeugnisse besitzen:
21 Der Text der Vereinbarung kann beim Bundesamt für Kommunikation, Zukunftstrasse 44, Postfach, 2501 Biel, gegen Bezahlung bezogen oder kostenlos unter www.rainwat.bipt.be > Arrangement abgerufen werden. |