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Verordnung über die Nutzung des Funkfrequenzspektrums (VNF)
vom 18. November 2020 (Stand am 1. Januar 2021)
Art. 6Frequenzklassen
Die Frequenzen werden in zwei Frequenzklassen eingeteilt:
a.
Die Frequenzklasse A umfasst diejenigen Frequenzen, die in einem bestimmten Einsatzgebiet einer beschränkten Zahl von Nutzerinnen und Nutzern zugeteilt werden.
b.
Die Frequenzklasse B umfasst diejenigen Frequenzen, die in einem bestimmten Einsatzgebiet einer unbeschränkten Zahl von Nutzerinnen und Nutzern zugeteilt werden.