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Art. 21 Formale Voraussetzungen
1 Die öffentliche Ausschreibung einer Konzession nach Artikel 22a Absatz 2 FMG wird mit Angabe der Eingabefrist im Bundesblatt publiziert. Die Ausschreibungsunterlagen enthalten die Entscheidungskriterien und deren Gewichtung. 2 Ist die Eingabe unvollständig oder mangelhaft, so kann die Konzessionsbehörde eine Frist zur Nachbesserung ansetzen. |