Verordnung
über die Organisation zur Sicherstellung
der wirtschaftlichen Landesversorgung im Bereich
der Elektrizitätswirtschaft
(VOEW)


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Art. 6 Aufhebung eines anderen Erlasses

Die Ver­ord­nung vom 10. De­zem­ber 201013 über die Voll­zugs­or­ga­ni­sa­ti­on der wirt­schaft­li­chen Lan­des­ver­sor­gung im Be­rei­che der Elek­tri­zi­täts­wirt­schaft wird auf­ge­ho­ben.

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