Verordnung
über die Personenbeförderung
(VPB)


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Art. 21 Aufhebung der Konzession

Will die In­ha­be­rin der Kon­zes­si­on ih­re Tä­tig­keit auf­ge­ben, so muss sie beim BAV ein Ge­such um Auf­he­bung der Kon­zes­si­on stel­len. Sie darf vor der Auf­he­bung der Kon­zes­si­on den Be­trieb nicht ein­stel­len.

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