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Art. 3 Gewerbsmässigkeit
(Art. 2 Abs. 1 Bst. b PBG) 1 Als Entgelt gilt jede Art der Gegenleistung, insbesondere eine Geld- oder eine Naturalleistung. 2 Die Gewerbsmässigkeit einer Fahrt hängt nicht davon ab, ob diese öffentlich ist. |
