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Art. 60 Ausschluss vom Transport im konzessionierten Verkehr zur Ausübung eines Sports
(Art. 12 Abs. 2 PBG) 1 Im konzessionierten Verkehr kann das Unternehmen Personen vom Transport zur Ausübung eines Sports ausschliessen, wenn die Witterungsbedingungen zur Ausübung dieses Sports ungünstig sind, insbesondere bei Lawinengefahr. 2 Der Transportvertrag kann vorsehen, dass das Unternehmen eine Person vom Transport zur Ausübung eines Sports ausschliessen und ihr im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen den Fahrausweis entziehen kann, wenn die betreffende Person im Gebiet, das vom Unternehmen bedient wird, unmittelbar vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährdet hat und Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden wird. 3 Eine Gefährdung Dritter kann namentlich darin bestehen, dass die betreffende Person:
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