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Art. 78a Berichterstattung über die Durchsetzung der Fahrgastrechte im grenzüberschreitenden Linienbusverkehr 69
(Art. 52 PBG) Das BAV veröffentlicht alle zwei Jahre einen Bericht über die Durchsetzung der Artikel 52a, 55b, 61b–61d und 66 in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren. Der Bericht enthält insbesondere Statistiken über Beschwerden und verhängte Sanktionen. 69 Eingefügt durch Ziff. I 8 der OBI-Verordnung vom 13. Mai 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 1915). |
