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Art. 43 Angebote
1 Die Grundversorgung umfasst mindestens ein Angebot für folgende inländische Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs in Schweizer Franken für natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Niederlassung in der Schweiz:
1bis Sie umfasst nicht den grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr mit Überweisungen in Schweizer Franken oder in einer Fremdwährung.32 2 Für die Dienstleistungen nach Absatz 1 Buchstaben b–e stellt die PostFinance auf Verlangen einen elektronischen Beleg oder einen Beleg in Papierform aus. 32 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Sept. 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 20204125). |