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Art. 61 Ermittlung der branchenüblichen Arbeitsbedingungen und Festlegung von Mindeststandards
1 Die PostCom ermittelt periodisch die branchenüblichen Arbeitsbedingungen insbesondere aufgrund folgender Kriterien:
2 Sie ermittelt die branchenüblichen Arbeitsbedingungen, indem sie die gewichteten durchschnittlichen effektiven Jahreslöhne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im operativen Bereich erfasst. 3 Sie legt Mindeststandards fest. |