Verordnung
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Art. 6a Übergangsbestimmung zur Änderung vom
25. Juni 2008 3 1 Die Vertreterinnen und Vertreter der Angestellten werden erstmals auf den 1. Mai 2011 von den Delegierten des Vorsorgewerks Bund in der Delegiertenversammlung PUBLICA gewählt. 2 Scheidet vor diesem Zeitpunkt eine Vertreterin oder ein Vertreter der Angestellten aus dem paritätischen Organ aus, so bestimmen die Verbände des Bundespersonals die Nachfolgerin oder den Nachfolger nach bisherigem Recht. 3 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 25. Juni 2008, in Kraft seit 1. Juli 2008 (AS 2008 2923). |