Vorsorgereglement
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Art. 66 Ausrichtung der Leistungen als Kapitalabfindung
1 PUBLICA richtet anstelle von Renten immer dann eine nach den versicherungstechnischen Grundlagen von PUBLICA ermittelte Kapitalabfindung aus, wenn:
2 Mit der Kapitalauszahlung erlöschen alle weiteren Ansprüche der versicherten Person oder ihrer Hinterlassenen gegenüber PUBLICA, insbesondere auf allfällige künftige gesetzliche oder freiwillige Anpassungen an die Preisentwicklung sowie auf Alters-Kinderrente oder Invaliden-Kinderrente. 113 Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des PO ETH vom 30. März 2022, vom BR genehmigt am 29. Juni 2022 und in Kraft seit 1. Juli 2022 (AS 2022 393). |