Vorsorgereglement
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Art. 12 Informationspflicht von PUBLICA, Vorsorgeausweis 6
1 Mit der Aufnahme in PUBLICA erhält die versicherte Person einen Vorsorgeausweis. Dieser enthält die für sie massgebenden Angaben über die berufliche Vorsorge. Die versicherten Personen erhalten mindestens einmal pro Jahr einen Vorsorgeausweis zugestellt.7 2 PUBLICA informiert die versicherten Personen mindestens einmal pro Jahr in geeigneter Weise über ihre Organisation und die Finanzierung sowie über die Zusammensetzung des paritätischen Organs. 6 Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des PO ETH vom 24. Sept. 2018, vom BR genehmigt am 30. Nov. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 4753). 7 Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des PO ETH vom 24. Sept. 2018, vom BR genehmigt am 30. Nov. 2018, in Kraft seit 1. Jan. 2019 (AS 2018 4753). |