Vorsorgereglement
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Art. 104 Überführte Invalidenrenten
1 Invalidenrenten mit Anspruchsbeginn vor dem 1. Juni 2003 sowie PUBLICA-Berufsinvalidenrenten mit Anspruchsbeginn vor dem Inkrafttreten dieses Reglements werden betragsmässig in Berufsinvalidenrenten überführt. 2 PUBLICA-Invalidenrenten mit Anspruchsbeginn vor dem Inkrafttreten dieses Reglements werden betragsmässig in Invalidenrenten überführt. 3 Für die Invaliden- oder Berufsinvalidenrenten gemäss den Absätzen 1 und 2 findet dieses Reglement Anwendung in Bezug auf die Voraussetzungen (Art. 62 und 51) und den Umfang (Art. 62 und 56) des Rentenanspruchs. Ebenfalls Anwendung findet es in Bezug auf den Beginn (Art. 62 und 52) und die Berechnung (Art. 63 und 57) des aus einer Erhöhung des Invaliditäts- oder Berufsinvaliditätsgrades resultierenden Leistungsanspruchs, sofern diese Erhöhung nach dem Inkrafttreten dieses Reglements Wirkung entfaltet.155 4 Für die Invaliden- oder Berufsinvalidenrenten gemäss den Absätzen 1 und 2 findet dieses Reglement Anwendung in Bezug auf das Ende des Rentenanspruchs (Art. 62 Abs. 6 und 52a).156 5 Wird der Anspruch auf eine Invaliden- oder Berufsinvalidenrente gemäss den Absätzen 1 und 2 infolge eines Entscheides der IV oder des ärztlichen Dienstes mit Wirkung nach dem Inkrafttreten dieses Reglements herabgesetzt, so wird der Betrag der Rente entsprechend der Herabsetzung des Anspruchs gekürzt. Wenn die IV mit Wirkung nach dem Inkrafttreten dieses Reglements erstmals eine Rente zuspricht oder erstmals den Rentenanspruch ändert, so bleibt der Betrag der Invalidenrente, auf die der Anspruch vor dem 1. Juni 2003 entstanden ist, unverändert.157 155 Fassung gemäss Ziff. I der Beschlüsse des PO ETH vom 31. März/10. Mai 2011, vom ETH-Rat genehmigt am 6./7. Juli 2011 und vom BR genehmigt am 19. Okt. 2011 und in Kraft seit 1. Juli 2012 (AS 2012 2119). 156 Fassung gemäss Ziff. I des Beschlusses des PO ETH vom 24. März 2012, vom BR genehmigt am 15. März 2013 und in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2013 999). 157 Fassung gemäss Ziff. I der Beschlüsse des PO ETH vom 31. März/10. Mai 2011, vom ETH-Rat genehmigt am 6./7. Juli 2011 und vom BR genehmigt am 19. Okt. 2011 und in Kraft seit 1. Juli 2012 (AS 2012 2119). |